Mit Rundschreiben 11/2010 der BaFin wurden die modifizierten MaRisk veröffentlicht. Hierzu zählen im AT 8 die Vorgaben zu Aktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten. War die Bedeutung eines „Neue-Produkte-/Neue- Märkte-Prozesses“ im Handels-Segment seit Jahren akzeptiert, müssen die Kreditinstitute bei der Ausweitung von Geschäftsaktivitäten im Nicht-Handels-Segment (z. B. im Kreditgeschäft) noch deutlicher sensibilisiert werden. Dies spiegelt auch der einleitende Satz des AT 8 wider, wonach jedes Institut die von ihm betriebenen Geschäftsaktivitäten verstehen muss. Die Mitglieder des DIIR-Arbeitskreises „Revision des Kreditgeschäftes“ haben sich intensiv mit der Bedeutung des AT 8 im Hinblick auf notwendige Prüfungshandlungen einer Kreditrevision befasst. Dabei werden in dem Artikel auch Hinweise zur Risikoprävention dargestellt, die sich bei frühzeitigen, auf beratende Aspekte fokussierten Revisionstätigkeiten ergeben können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2011.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-05-27 |
Seiten 144 - 153
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