Eine unternehmenseigene Untersuchung ist nicht mit einer radikalen und unbegrenzten Aufklärung auf der Basis des seit 2002 als US-amerikanisches Bundesgesetz geltenden Sarbanes-Oxley-Act (SOA) nach Maßgabe der New Yorker Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission)60 und der Richtlinien des US Departement of Justice (DOJ) gleichzusetzen. Die Zielrichtungen dieser unterschiedlichen Untersuchungsmodelle sind im Regelfall konträr. Die teilweise unreflektiert propagierte, unabhängige Untersuchung als Vorbild für jede eigene Untersuchung hat in erster Linie das Aufklärungsinteresse der Behörden und nicht die aus Sicht der Unternehmensverantwortlichen maßgeblichen Unternehmensinteressen im Blick.
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