Die vorhergehende Untersuchung hat deutlich gemacht, dass der Gesetzgeber zur Sanktionierung von Verstößen gegen Verwendungsbeschränkungen im Bereich des Steuerrechts einerseits und im Bereich des Subventionsrechts andererseits unterschiedliche Ansätze gewählt hat. Im Folgenden sollen daher die Unterschiede einander gegenübergestellt und der Frage nachgegangen werden, ob die unterschiedliche Behandlung dieser auf den ersten Blick so ähnlichen Sachverhalte auf inhaltlichen Unterschieden der zugrundeliegenden Sachverhalten beruht oder ob nicht vielmehr die Differenzierung Folge einer verunglückten Implementierung europäischer Vorschriften ist.
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