Der Lagebericht ist nicht Bestandteil des Jahresabschlusses, sondern bewusst neben diesen gestellt, wodurch er, wie im Handelsrecht, eine eigenständige Qualität erhält. Er soll gerade auch die Sachverhalte aufgreifen, die sich im Zahlenwerk des Jahresabschlusses nicht niederschlagen, d.h., er soll insb. qualitative Informationen liefern. Der Lagebericht tritt an die Stelle des kameralen Rechenschaftsberichts. In manchen Bundesländern wurde auch an der Bezeichnung Rechenschaftsbericht festgehalten.
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