− Methodenwechsel: Übernahme des international üblichen, bilanzorientierten Temporary-Konzepts.
− Ansatzwahlrecht: Für den Überhang aktiver latenter Steuern, jedoch kein Ermittlungswahlrecht .
− Quasi-permanente Differenzen: Einbeziehungspflicht in die Ermittlung latenter Steuern.
− Aktive latente Steuern für Verlustvorträge: Bei der Ermittlung zwingend zu berücksichtigen soweit sie innerhalb eines Planungshorizonts von 5 Jahren realisiert werden können.
− Saldierungswahlrecht: Ermittelte aktive und passive latente Steuern dürfen auch unsaldiert ausgewiesen werden.
− Anhangangaben: Es ist zu erläutern, auf welchen Differenzen und Verlustvorträgen latente Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgt.
− Ausschüttungssperre: Gilt für den Überhang der aktiven über die passiven latenten Steuern.
Seiten 329 - 344
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
