– Latente (Ertrag-)Steuern sind seit dem BilMoG auch im Konzernabschluss statt nach dem Timing Koncept nach dem Temporary-Konzept anzusetzen. Außerdem ist zwischen inside basis differences und outside basis differences zu unterscheiden.
– Im Konzernabschluss sind zum einen die latenten Steuern auf der Ebene der Jahresabschlüsse bzw. der HB II der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu erfassen, zum anderen kommen noch latente Steuerauswirkungen aus Konsolidierungsvorgängen hinzu.
– Aktive und passive Steuerabgrenzungen dürfen unsaldiert ausgewiesen werden.
– Die Anwendung eines einheitlichen Konzernsteuersatz ist grundsätzlich unzulässig.
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