Bedingt durch den generellen Informationszweck von IFRS-Abschlüssen muss auch im Rahmen der IFRS-Konzernabschlusserstellung die Thematik der zu zahlenden Ertragsteuern behandelt werden. Diese Vorgabe beruht auf der Tatsache, dass deren Ermittlung in den nationalen Steuergesetzen und nicht in den IFRS geregelt ist. Dies kann zu Unterschieden in der Gewinnermittlung führen, sodass die im IFRS-Abschluss auszuweisenden Steueraufwendungen in keinem sinnvollen Zusammenhang mit dem IFRS-Ergebnis vor Steuern stehen.
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