Zum Schutz vertraulichen Know-hows, also vertraulicher Geschäftsinformationen als Geschäftsgeheimnisse, haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union bereits 2016 die Richtlinie (EU) 2016/943 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung vom 08.06.2016 erlassen. Die Richtlinie geht zurück auf einen Vorschlag der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2013, zu dem der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss im Juli 2014 Stellung genommen hatte.
Die Harmonisierungsbestrebungen tragen der Erkenntnis Rechnung, dass die Wirtschaft, aber auch nichtkommerzielle Forschungseinrichtungen, in den „Erwerb, die Entwicklung und die Anwendung von Know-how und Informationen - die Währung der wissensbasierten Wirtschaft, die einen Wettbewerbsvorteil schafft“ in erheblichem Umfang investieren und diese Begründung - insbesondere intellektuellen - Kapitals ein bestimmender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit in der EU ist. Nicht allgemein bekanntes und öffentlich zugängliches Wissen sei besonders schützenswert. Gerade „die Förderung der Innovationsleistung und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im Allgemeinen und der KMU im Besonderen“ sei strategisch wichtig.
Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-10-30 |
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