Das Gesetz zur Micro-Richtlinie – kurz MicroBilG – ist die nationale Umsetzung der EU-Micro-Richtlinie, die im April 2012 in Kraft getreten ist. Gleichzeitig ist es eine Fortsetzung der bereits durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz eingeführten erleichternden Regelungen für kleine Unternehmen. Die in 2015 in Kraft getretenen Vorschriften des BilRUG ergänzen das MicroBilG und führen die Umsetzung der EU-Vorschriften in nationales Gesetz fort. Das Gesetz regelt Erleichterungen bei Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten für Kapitalgesellschaften bzw. Personenhandelsgesellschaften ohne voll haftende natürliche Personen, die bestimmte Größenkriterien nicht überschreiten. Eine Anwendung für Genossenschaften war zunächst ausgeschlossen, wird jedoch durch die Einführung des BilRUG zugelassen. Gleichzeitig konkretisiert das BilRUG, dass Finanzholdings nicht als Kleinstkapitalgesellschaften zu qualifizieren sind.
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