Auslöser der Internationalisierung der Rechnungslegung in Deutschland waren Harmonisierungsbestrebungen auf internationaler und europäischer Ebene. Die EU-Kommission verfolgt das Ziel, einheitliche Bilanzierungsvorschriften zu erlassen. Dabei wurde eine Angleichung an die IFRS beschlossen.
Insbesondere die IFRS-Verordnung vom 19.7.2002, die Fair Value und die Modernisierungsrichtlinie sehen einen Anpassungsbedarf der deutschen Rechnungslegung an internationale Standards vor. Die Richtlinien müssen, ebenso wie die Wahlrechte der IFRS-Verordnung, in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Pflichtregelungen der IFRS-Verordnung gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Durch das BilReG, das Ende des Jahres 2004 in Kraft trat, erfolgte eine teilweise Transformation der europäischen Vorgaben in deutsches Recht. Danach wurde mit Ausnahme der kapitalmarktorientierten Mutterunternehmen allen Konzern- und Einzelunternehmen ein Wahlrecht zur Anwendung der IFRS eingeräumt.
Weitere Schritte zur Reformierung des HGB sowie zur Umsetzung der noch ausstehenden Wahlrechte der Modernisierungs- und Fair Value Richtlinie sollen im sog. BilModG erfolgen. Dieses war ursprünglich für den Sommer des Jahres 2004 angekündigt, ist jedoch noch nicht erschienen.
Durch die zunehmende Internationalisierung ergeben sich neue Aufgabengebiete für die Interne Revision. Diese erbringt unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen, die zum Ziel haben, eine Beurteilung der Risikosituation durchzuführen, Mehrwerte zu schaffen und Geschäftsprozesse zu verbessern. Weiterhin bewertet und verbessert sie die Effektivität des Risikomanagementsystems, der Kontrollen und der Führungs- und Überwachungsprozesse. Inwieweit das Aufgabengebiet der Internen Revision durch die Internationalisierung erweitert wird, ist Gegenstand der folgenden Betrachtung.
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