Zuschüsse sind Leistungen, die von einem Zuschussgeber mit den Erwartungen gewährt werden, dass der Zuschussnehmer mit dessen Hilfe bestimmte ökonomische Zwecke erreichen wird. Daher handelt es sich um ein ökonomisches Austauschverhältnis: der Zuschussnehmer bekommt einen Zuschuss um bestimmte Forderungszwecke zugunsten des Zuschussgebers zu erfüllen.
In Ausnahmefällen erfordert eine Zuschussgewährung keine Gegenleistungsverpflichtung. Hierbei handelt es sich bspw. um Gesellschafterzuschüsse oder um andere Formen von innerkonzernlichen Zuschüssen.476 Gegenstand dieses Kapitels ist die Behandlung von nicht rückzahlungspflichtigen Zuschüssen an ein mittelbares Unternehmen.
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