Da die Zeiträume zwischen zwei Abschlussstichtagen in der Regel ein Jahr betragen, führt dies häufig zu einer mangelnden Aktualität der Informationen für die Adressaten des Abschlusses bzw. Lageberichts. Um jedoch eine Entscheidungsgrundlage für interessierte Adressaten zu bieten, die ggf. den Erwerb bzw. die Veräußerung etwaiger Wertpapiere unterstützt, ist es notwendig, auch unterjährig standardisierte Informationen über das Unternehmen zur Verfügung zu stellen.
Die Zwischenberichterstattung verfolgt eben dieses Ziel: Die Bereitstellung von unterjährigen wesentlichen Informationen über die Vermögens-, Finanzund Ertragslage sowie die voraussichtliche Entwicklung im Geschäftsjahr des Unternehmens. Der letzte Abschluss soll fortgeführt werden, bestimmte Ereignisse bzw. Geschäftsvorfälle im Zwischenberichtszeitraum erläutert sowie prognoserelevante Daten des letzten Lageberichts aktualisiert werden.
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