Zur Feststellung, ob ein Internes Revisionssystem (IRS) im Einklang mit den verpflichtenden Standards der „Internationalen Grundlagen für die berufliche Praxis der Internen Revision“ (International Professional Practices Framework – IPPF) des IIA konzeptioniert sowie angemessen und/oder wirksam ist, kann eine externe Prüfung in Auftrag gegeben werden. Grundlage hierfür sind die inhaltlich nahezu deckungsgleichen IDW Prüfungsstandard 983 bzw. DIIR Revisionsstandard Nr. 3.
Die Prüfung der Wirksamkeit des IRS durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer oder einen unabhängigen und objektiven Prüfer für Interne Revisionssysteme DIIR kann dem objektivierten Nachweis der ermessensfehlerfreien Ausübung der Organisationsund Sorgfaltspflichten des Vorstands und des Aufsichtsrats dienen. Dabei handelt es sich im Unterschied zur Jahresabschlussprüfung um eine freiwillige Prüfung, die – unabhängig von den jeweiligen Überwachungspflichten des Aufsichtsrats – zumindest alle fünf Jahre durchgeführt werden muss, wenn vom Unternehmen nach außen hin (z. B. im Geschäftsbericht) die Aussage getroffen wird, dass die Interne Revision im Einklang mit den international anerkannten Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision implementiert wurde.
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