Die in den aktuellen MaRisk sowie in den Vorgängerversionen getroffenen Regelungen zur Bearbeitung von Problemkrediten gehen darauf zurück, dass es in der Vergangenheit bei verschieden Kreditinstituten zu erheblichen Problemen kam, weil problembehaftete Engagements oftmals viel zu spät in den Problemkreditbearbeitungsbereich abgegeben wurden bzw. weil es teilweise Mängel in der Kreditbearbeitung gab, welche in der Folge zu finanziellen Schäden für die betroffenen Kreditinstitute führten. Angesichts der Tatsache, dass eine nicht vollumfänglich korrekte Bearbeitung von Problemkrediten für das betreffende Kreditinstitut mit erheblichen finanziellen Risiken sowie möglichen Reputationsrisiken verbunden sein kann, sind revisionsseitig in regelmäßigen Abständen Prüfungen durchzuführen, in deren Rahmen zu beurteilen ist, ob eine ordnungs- und vorgabegemäße Bearbeitung der Problemkredite erfolgt.
Im Folgenden wird ein Überblick über die Bearbeitung von Problemkrediten und damit in Verbindung stehende Prüfungsanforderungen gegeben. Aufgrund der Komplexität des Themas der Problemkreditbearbeitung können an dieser Stelle jedoch nur Mindestprüfansätze dargestellt werden. Diese sind bei Bedarf sowie bei einer anstehenden intensiven Prüfung des Problemkreditbereiches durch weitere Analysen und Prüfungshandlungen zu komplementieren.
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