Als vorsorgende Prüfung – oder auch Prüfung aus Ex-Ante-Sicht – der Insolvenzreife soll im vorliegenden Zusammenhang die Prüfung zur Feststellung einer etwaig bestehenden Insolvenzantragspflicht verstanden werden. Wie nachstehend im dritten Teil dargestellt, kann es sich bei der Feststellung des Vorliegens von Insolvenzantragsgründen um eine aufwendige Prüfung handeln. Herausforderungen können dabei sowohl in der – rechtlichen und sonstigen – Bewertung des zugrunde zu legenden Datenmaterials als auch in der Datenerhebung selbst gegeben sein.
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