Im Rahmen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) , welches am 29.05.2009 in Kraft getreten ist, wurde das bis dato gültige Handelsbilanzrechts umfassend reformiert sowie partiell an die International Financial Reporting Standards (IFRS) angenähert. In diesem Zuge wurde zunehmend die Frage aufgeworfen, welcher Einfluss den IFRS im Rahmen der Auslegung des Handelsbilanzrechts zukommt. Die am 19.07.2013 in Kraft getretene EU- Bilanzrichtlinie sowie das ihrer Umsetzung dienende Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG), welches am 23.07.2015 in Kraft trat, sind bei dieser Diskussion ebenfalls besonders zu beachten.
Als Argument für eine kategorische Ablehnung von IFRS zur Auslegung des HGB wird in der Literatur insbesondere die Zweckdivergenz zwischen einer an der Informationsfunktion ausgerichteten Rechnungslegung nach den IFRS und einer darüber hinaus auch der Kapitalerhaltung dienenden Rechnungslegung nach HGB herangezogen. Diese Begründung greift für sich betrachtet zu kurz, sofern bei der Auslegung handelsrechtlicher Normen und der GoB- Ermittlung von einer hermeneutischen Vorgehensweise ausgegangen wird, welche auf eine Betrachtung der Einzelnormen und ihrer jeweiligen Zwecke abstellt. Hiernach erfolgt die Bestimmung von Sinn und Zweck der Rechnungslegung unter expliziter Hinzunahme des Gesetzestextes. Entsprechend besteht eine Interdependenz zwischen GoB-Ermittlung bzw. GoB- Konkretisierung und der Auslegung handelsrechtlicher Einzelvorschriften.
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