Die zentrale Herausforderung dieser Stiftungskonstruktion ist der verantwortungsbewusste Umgang mit den Folgen und Herausforderungen von mehreren Jahrzehnten Steinkohletagebau in der Ruhrregion sowie im Saarland.
Durch den Beschluss von Politik und Unternehmen, den subventionierten Steinkohleabbau bis 2018 auslaufen zu lassen, stellt sich automatisch die Frage, wie mit den ewigen Folgekosten des Tagebaus umgegangen werden soll. Im Zuge der Vereinbarung über den Ausstieg aus dem Tagebau (2007) resultierte die Aufteilung des RAG-Konzern in einen eigenständigen „weißen und schwarzen Bereich“. Beide Bereiche werden durch die Stiftung gehalten. Um die angesprochenen Ewigkeitslasten zu finanzieren, soll der weiße Bereich kapitalisiert werden. Basierend auf der in Abbildung 226 skizzierten Konstruktion soll durch die Stiftung ein Vermögen generiert werden, das für die Ewigkeitslasten aufkommt, sodass diese nicht auf die öffentliche Hand abgewälzt werden müssen.
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