Internal Investigations, um Compliance-Verstößen nachzugehen und sie intern aufzuklären, sind in aller Munde. Doch sie sollten unter Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorgaben durchgeführt werden. Hierzu zählen nicht nur die durch die Datenschutz-Grundverordnung verschärften datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen, sondern auch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Wurden in der Vergangenheit größtenteils nur physische Dokumente durchsucht, sind es im Zeitalter der Digitalisierung heute überwiegend elektronische Daten, die mithilfe spezieller Software erhoben und ausgewertet werden. Es gibt kaum ein IT-System in Unternehmen, das keine personenbezogenen Daten speichert und im Rahmen von Internal Investigations als Informationsquelle mit einbezogen wird. Gegenstand des nachfolgenden Beitrags ist ein praxisnaher Vorschlag, die wesentlichen Rahmenvereinbarungen für Internal Investigations in einer (Rahmen-)Betriebsvereinbarung bereits im Vorfeld festzulegen, um im Verdachtsfall ohne Verzögerungen und konfliktfrei unter angemessener Beteiligung des Betriebsrats eine Internal Investigation in Gang setzen zu können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2018.06.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-10-29 |
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