Zu den zentralen Aufgaben eines Prüfungsausschusses zählen die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und die Überwachung der Abschlussprüfung, so dass ihm für beide Bereiche eine Qualitätssicherungsfunktion zukommt. Im Regierungsentwurf (RegE) zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) sind strengere Regelungen für den Prüfungsausschuss vorgesehen. Deren Notwendigkeit wird durch die vorliegenden Forschungsbefunde bestätigt, denn diese zeigen positive Wirkungen der Existenz, der Sachkenntnis und der Unabhängigkeit des Prüfungsausschusses. Studien belegen zudem, dass ein hohes Aktivitätsniveau für die Effektivität von Prüfungsausschüssen unabdingbar ist. Diese wissenschaftliche Erkenntnis wurde vom Gesetzgeber nicht aufgegriffen, da der RegE keine einschlägigen Regelungen, etwa im Sinne einer Hauptberuflichkeit, vorsieht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2021.01.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-02-04 |
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