Ein erst kürzlich ergangenes Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 7.11.2017 beschäftigt sich auf den ersten Blick mit Verletzungen des parlamentarischen Informationsanspruchs durch Verweigerung von Antworten auf parlamentarische Anfragen (Az. 2 BvE 2/11). Die Bedeutung dieser Entscheidung geht jedoch weit über diese Sachproblematik hinaus, da sie nicht nur das Parlament bei der Kontrolle der Bundesregierung stärkt, sondern weil sie zukunftsweisend Regeln für den richtigen Umgang mit Informationsrechten und -pflichten insbesondere im Zusammenhang mit Aufsichtstätigkeiten aufstellt sowie zugleich die Bedeutung der Geheimhaltung von Daten und Informationen hervorhebt. Die Abwägung zwischen Transparenz (Publizitätspflicht) und Geheimhaltung sowie die rechtliche Beurteilung von Informationsrechten und -pflichten bilden die zentrale Problematik von Corporate Governance. Dabei ist für die Entstehung von Vertrauen zu Berufsträgern (hier zum Wirtschaftsprüfer) Verschwiegenheit, in Märkte (hier dem Kapitalmarkt) jedoch Transparenz nötig. Dieser Beitrag gibt einen kurzen Einblick und behandelt dazu die beiden verfahrensgegenständlichen Anfragen, einmal die Anfrage zur Deutschen Bahn AG und zum zweiten die Anfrage zur Finanzmarktaufsicht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2018.02.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-04-04 |
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