In einigen Unternehmen werden Prüfungen im Ausgabenbereich des Vorstands und der Geschäftsführung vom Abschlussprüfer auf Auftrag des AR durchgeführt, in anderen Unternehmen führt derartige Prüfung die IR durch. In ehrheitsbeteiligungen oder wesentlichen Beteiligungen des öffentlichen Bereichs, in denen in der Satzung auf den § 53 HGrG genommen wird, werden derartigen Prüfungen durch die Rechnungshöfe durchgeführt, in Banken auch durch die IR.
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "COMPLIANCEdigital" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "COMPLIANCEdigital" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.