Die Reihe der spektakulären Unternehmenskrisen reißt auch nach Verabschiedung zahlreicher Erlasse, Empfehlungen und Gesetze zur Corporate Governance im Allgemeinen und zum Risikomanagement im Speziellen nicht ab. Während deutsche Aktiengesellschaften schon vor acht Jahren durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) zur Einführung eines Risikomanagementsystems verpflichtet wurden, werden neue Impulse für das Risikomanagement durch die zunehmende Fokussierung auf das Enterprise Risk Management (ERM) als „Nachfolgemodell“
des COSO-Ansatzes erwartet. Dieses ERM ist erheblich weiter gefasst als der COSO-Report und betont unter anderem einen Aspekt, der bislang eher vernachlässigt wurde: Die Risikokultur als Voraussetzung für ein funktionsfähiges Risikomanagement. Es stellt sich somit die Frage, ob nicht ein fehlendes Risikobewusstsein im Unternehmen der eigentliche Grund für die Fehlfunktionen von Risikomanagementsystemen und deren weitreichenden Folgen in der Praxis ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2006.04.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-12-04 |
Seiten 170 - 178
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