Hinsichtlich der strafprozessualen Fragen, die sich bei der Liechtensteiner Steueraffäre aus dem Ankauf von entwendeten Datenmaterial bezüglich Bankkunden durch den BND aber auch beim Datenkauf im Hinblick auf Kapitalanleger in der Schweiz auftaten, hat sich eine heftige Diskussion in Bezug auf das Greifen von Verwertungsverbot ergeben.
Dabei ist wiederum zwischen dem steuerlichen und steuerstrafrechtlichen Verwertungsverbot zu unterscheiden.
Inzwischen hat sich das BKA auch die sogenannten Panama Papers verschafft, die Aufschluss über Briefkastenfirmen in Panama geben. Es bleibt abzuwarten, welche rechtlichen Fragestellungen sich hier ergeben werden.
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