Im dritten Teil des Anhangs werden solche Pflichtangaben gemacht, die weder dem Allgemeinen Teil am Anfang noch den Erläuterungen der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung zugeordnet werden können. Dies umfasst z.B. die Angabe von Haftungsverhältnissen oder die Hinweise über die Abgabe der Entsprechenserklärung Corporate Governance nach § 161 AktG. Teilweise werden auch solche Themen in den dritten Teil das Anhangs verlagert, die aufgrund ihrer Komplexität bei einer Verteilung auf Einzelposten an Übersichtlichkeit stark verlieren würden, z.B. Angaben zu aufgegebenen Geschäftsbereichen (Discontinued Operations) oder zu Finanzinstrumenten.
Seiten 287 - 373
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: