Das Melderechtsrahmengesetz (MRRG) gehörte für Generationen von Jurastudenten zum Standardrepertoire. Genau 35 Jahre nach seinem Inkrafttreten ist dieses Rahmengesetz des Bundes am 1.11.2015 nunmehr durch das Bundesmeldegesetz (BMG) abgelöst worden. Bedingt durch die Neuordnung der Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern im Rahmen der Föderalismuskommission I im Jahr 2006 und dem damit verbundenen Wegfall der Rahmengesetzgebungskompetenz (Art. 75 GG a. F.) oblag es seither dem Bund, das Meldewesen in Deutschland neu und einheitlich auszugestalten.
Aufmerksame Beobachter werden den schwerfälligen Gesetzgebungsprozess erinnern, der erst nach monatelangen Verhandlungen und der Einschaltung des Vermittlungsausschusses abgeschlossen werden konnte. Hauptgrund für die noch heute als äußerst befremdlich anmutende Empörung der Medien und Teilen der sog. Zivilgesellschaft waren die Änderungsanträge des Innenausschusses des Deutschen Bundestages zum ursprünglichen Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2015.06.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-11-05 |
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