COMPLIANCEdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Home
    • Nachrichten
    • Top Themen
    • Rechtsprechung
    • Neu auf
  • Inhalt
    • eJournals
    • eBooks
      • Kompendium Steuerstrafrecht
    • Rechtsprechung
    • Arbeitshilfen
  • Service
    • Infodienst
    • Kontakt
    • Stellenmarkt
    • Veranstaltungen
    • Literaturhinweise
    • Links
  • Bestellen
  • Über
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
    • Benutzerhinweise
  • eJournals
  • eBooks
  • Rechtsprechung
  • Arbeitshilfen
  • Kompendium Steuerstrafrecht
Dokument Strafbefreiungserklärungsgesetz sowie Ermittlungsmöglichkeiten insbesondere bei Banken

Am häufigsten gesucht

Institut Analyse Ifrs Rahmen Anforderungen Controlling Berichterstattung Instituts internen Kreditinstituten interne Grundlagen Prüfung Risikomanagement Rechnungslegung
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

COMPLIANCEdigital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Strafbefreiungserklärungsgesetz sowie Ermittlungsmöglichkeiten insbesondere bei Banken

  • Matthias H. Gehm

Am 19. 12. 2003 wurde das Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG) verabschiedet, das zum 30. 12. 2003 in Kraft getreten ist. Da diese Rechtsmaterie nur noch für Altverfahren von Bedeutung ist, sollen kurz nur die entsprechenden Eckpunkte erläutert werden.
Probleme ergeben sich auch, wenn sich im Nachhinein eine Erklärung nach dem StraBEG als unvollständig erweist, da eine Teilselbstanzeige nach der neuen Rechtslage grundsätzlich nicht möglich ist.
Eine Bestrafung von Straftaten nach § 370 AO und § 370a AO sowie § 26c UStG bzw. eine Ahndung als Steuerordnungswidrigkeit nach §§ 378, 379 und 380 AO respektive § 26b UStG entfiel, wenn der Steuerpflichtige nach dem 31. 12. 2003 und vor dem 1. 1. 2005 die Summe der von ihm nicht erklärten Einnahmen gegenüber der Finanzverwaltung angab (strafbefreiende Erklärung) und innerhalb von 10 Tagen nach Abgabe der Erklärung – spätestens aber bis zum 31. 12. 2004 25 % des erklärten Betrages entrichtete. Wurde die strafbefreiende Erklärung nach dem 31. 12. 2004 und vor dem 1. 4. 2005 abgegeben, trat die Straffreiheit ein, wenn innerhalb von 10 Tagen nach Abgabe der Erklärung, spätestens aber bis zum 31. 3. 2005 35 % des erklärten Betrags entrichtet wurden. Die Erklärung musste die Summe der nach dem 31. 12. 1992 und vor dem 1. 1. 2002 erzielten Einnahmen umfassen. Eine strafbefreiende Erklärung nach dem StraBEG konnte aber nicht bei einer nur versuchten Steuerhinterziehung abgegeben werden. Waren Betriebseinahmen bzw. Einnahmen zu berücksichtigen, wurden diese mit 60 % erfasst (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 StraBEG), waren Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten fingiert worden, so erfolgte eine Erfassung zu 100 % (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 StraBEG). Der Abgeltungsbetrag von 25 % bzw. 35 % wurde dann von der benannten Bemessungsgrundlage errechnet.

Seiten 453 - 466

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.compliancedigital.de/978-3-503-17673-1_9459

Ihr Zugang zur Datenbank "COMPLIANCEdigital"

  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "COMPLIANCEdigital" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "COMPLIANCEdigital" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.

Dieses Dokument einzeln kaufen

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 14 Seiten
€ 216,00*
* inkl. gesetzlicher MwSt.
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Zeitschrift für Corporate Governance        Consultingbay        Zeitschrift Interne Revision        Risk, Fraud & Compliance

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück