Ausgangspunkt einer strategischen Entscheidung über ein Rechnungslegungssystem und eine darauf folgende Prüfung durch die Interne Revision ist es, die Grundaufgabe der Rechnungslegung zu betrachten. Danach sollen alle Formen der Rechnungslegung ein quantitatives Abbild einer Unternehmens- oder Organisationsrealität schaffen. Sie bedienen sich dazu der Tatsache, dass in jedem Unternehmen ein dem Realgüterstrom entgegen gesetzter Nominalgüterstrom fließt. Dieser Nominalgüterstrom kann – unter gewissen Annahmen – als ein Abbild des Realgüterstroms aufgefasst werden und in einem Rechnungswesen dargestellt werden.
In jedem Unternehmen kann es zu jeder Zeit nur genau eine Realität geben. Die Annahme von zwei oder gar mehr parallelen Realitäten ist ausgeschlossen. Tatsächlich lassen sich aber, je nach gewähltem Rechnungslegungssystem, unterschiedliche Abbilder dieser einzigen Realität erzeugen. So zeigt ein HGB-Abschluss ein etwas anderes Bild eines Unternehmens als ein IFRS-Abschluss, und beide sind wiederum nicht deckungsgleich mit einem US GAAP-Abschluss; weiterhin ist denkbar, dass durch das Rechnungswesenregelwerk bewusste Verzerrungen bei der Abbildung der Unternehmensrealität gewollt sind, wie dies u. a. bei der Steuerbilanz zu beobachten ist.
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