„Das Criminalrecht hat zu thun mit dem natürlichen Menschen, als einem denkenden, wollenden, fühlenden Wesen. Die juristische Person aber ist kein solches, sondern nur ein Vermögen habendes Wesen, liegt also ganz außer dem Bereich des Criminalrechts. Ihr reales Dasein beruht auf dem vertretenden Willen bestimmter einzelner Menschen, der ihr, in Folge einer Fiction, als ihr eigener Wille angerechnet wird. Ein solche Vertretung aber, ohne eigenes Wollen, kann überall nur im Civilrecht, nie im Criminalrecht, beachtet werden.“ Friedrich Carl von Savigny dürfte von der Befürchtung, dass eines Tages juristische Personen als taugliche Täter einer Straftat angesehen würden, zu diesen Zeilen motiviert worden sein. Man wird Savigny freilich kein Unrecht tun, wenn man seine Aussage heranzieht, um auf dogmatische Schwierigkeiten bei der strafrechtlichen Einwilligung in Straftaten zulasten juristischer Personen aufmerksam zu machen. Denn dem geneigten Leser wird nicht verborgen bleiben, dass der Wille, den Savigny der juristischen Person abspricht, schon begrifflich im Wort „Einwilligung“ vorausgesetzt wird.
Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-12-15 |
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