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Unternehmensbewertung im Rahmen der IFRS

  • Prof. Dr. Dr. h. c. Wolfgang Ballwieser

Eine Bilanz nach IFRS folgt einem gemischtenWertansatz, wobei das IASB mit seinen neueren Regelungen und Vorschlägen eine starke Tendenz in Richtung eines Full Fair Value Accountings erkennen lässt. Den gemischtenWertansatz kennzeichnet ein Nebeneinander von historischen Werten und Zeitwerten. Die Zeitwerte von Aktiva sind zum Teil nur relevant, wenn sie unter den Buchwerten liegen (wie beim derivativen Goodwill), zum Teil sind sie aber auch davon unabhängig maßgeblich (wie bei bestimmten Finanzinstrumenten). Entsprechendes gilt für die Bewertung von Schulden. Die Ermittlung von Zeitwerten folgt einer Hierarchie: In erster Linie interessieren die am Bilanzstichtag geltenden Preise eines aktiven Marktes für die in der Bilanz zu bewertenden Güter. Fehlen diese, orientiert man sich an Preisen für die zu bewertenden Güter von früheren Zeitpunkten oder an Marktpreisen von vergleichbaren Gütern zum Bilanzstichtag oder einem früheren Zeitpunkt. Fehlen auch diese, werden Barwertkalküle relevant.

Die Suche nach Marktpreisen und, bei deren Fehlen, ihre Rekonstruktion mithilfe eines Barwertkalküls sind zentral für die Unternehmensbewertung. Diese kennt marktorientierte Verfahren, bei denen Preise für das betreffende Unternehmen aus vergangenen Transaktionen oder Preise für vergleichbare Unternehmen wichtig sind, und erfolgsorientierte Verfahren, bei denen die aus dem zu bewertenden Unternehmen zu erwartenden finanziellen Vorteile abgezinst werden. Die Barwertkalküle lassen sich in Netto- und Bruttoverfahren einteilen und umschließen die Ertragswert- oder Flow to Equity Methode sowie das Adjusted Present Value, das Free Cash Flow und das Total Cash Flow Verfahren. Als eine Mischung aus (bilanziell orientierten) Einzel- und (investitionstheoretisch geprägten) Gesamtbewertungsverfahren kennt man schließlich Übergewinnverfahren, die z. B. in jüngerer Zeit unter der Bezeichnung Residualgewinnmethoden propagiert und diskutiert wurden.

Der vorliegende Beitrag steht unter der Rubrik „Risikobereiche bei Postenprüfungen (Ansatz- und Bewertungsprüfung)“ und wird deshalb auf die mit der Anwendung von Unternehmensbewertungskalkülen verbundenen Probleme bei der bilanziellen Bewertung eingehen. Hierbei werden speziell die Faktoren interessieren, die Risiko bei der Prüfung stiften können. Der Beitrag ist nicht auf Vollständigkeit zur Anwendung der genannten Verfahren in den IFRS angelegt, sondern wird sich auf wesentliche Fragen beschränken. Die Problembereiche bestehen zu einem großen Teil darin, dass konkrete Vorgaben in den IFRS fehlen oder – sofern sie existieren – sie sich von der Unternehmensbewertungstheorie lösen, wenn ihr nicht gar widersprechen. Es gilt deshalb, die IFRS insoweit darzustellen und zu würdigen. Um der Einordnung dieses Beitrages gerecht zu werden, sind auch die mit der Anwendung der Unternehmensbewertungsverfahren entstehenden (potentiellen) bilanziellen oder prüferischen Risiken zu behandeln.

Seiten 351 - 364

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