Nach der jüngsten Initiative aus Nordrhein-Westfalen in der Justizministerkonferenz nimmt auch die lang diskutierte Einführung eines Unternehmensstrafrechts, nach dem künftig juristische Personen für strafbares Handeln zur Verantwortung gezogen werden können, konkretere Formen an.
NRW-Justizminister Thomas Kutschaty hatte bereits Ende letzter Woche den Gesetzentwurf aus NRW zum Unternehmensstrafrecht vorgestellt – dieser soll demnächst in den Bundesrat eingebracht werden. Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder hätten diesen Entwurf bereits als Grundlage für die weitere Beratung dieses wichtigen Themas begrüßt.
Danach sollen zukünftig auch juristische Personen genauso wie natürliche Personen für ein strafbares Handeln zur Verantwortung gezogen werden können. Als mögliche Sanktionen kämen neben der klassischen Geldstrafe auch die Veröffentlichung der Verurteilung, der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen oder sogar die Auflösung des Unternehmens in Betracht.
Der Gesetzentwurf, so das Ministerium in seiner Presseerklärung, orientiert sich an den Grundsatzentscheidungen der Europäischen Union, wie die sanktionsrechtlichen Mindestanforderungen für die Haftung von juristischen Personen in der Europäischen Union ausgestaltet werden sollen. Er sieht im Wesentlichen folgende Punkte vor:
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