Die detaillierten, sehr komplexen Anforderungen der InstitutsVergV an die Vorstandsvergütung lassen rechtskonforme und praxistaugliche Vergütungsmodelle für Vorstände deutscher Kreditinstitute zu einer „Wissenschaft“ werden. Insbesondere sog. bedeutenden Instituten wird die Gestaltung und Verwaltung der variablen Vergütung noch längere Zeit intensiv beschäftigen, da vielfach Praxiserfahrungen mit Bonus-Malus-Regelungen oder Clawback Klauseln fehlen. Wenn dann – hoffentlich bald – die technische Beherrschung der neuen Systematik erreicht ist, kann sich der Fokus noch stärker auf Fragen richten, wie ehrgeizige, den Strategien entsprechende Ziele für den Vorstand aussehen und wie die Leistung des Vorstandes fair beurteilt werden kann. Die Vergütung der Aufsichtsräte selbst ist in diesem Zusammenhang da schon eher ein Thema zum Entspannen.
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