Ziel ist es, den Haftungsbescheid zu vermeiden!
Das gelingt, indem man die Probleme frühzeitig erkennt und zu vermeiden versucht. Ist der Stpfl. mit dem Problem zu seinem Berater gekommen, so muss der Berater erkennen, in welcher Stufe des Verfahrens er (der Stpfl.) sich befindet.
Das Finanzamt kann durch schnelle und effiziente Vollstreckung der Steuerschulden viele Haftungsbescheide vermeiden. Eine nachlässige Vollstreckung führt zu hohen Steuerschulden, die später im Wettlauf der Gläubiger nicht mehr zu realisieren sind. Führt die Realisierung der Steuerschulden zu Schwierigkeiten, so kann sich die Vollstreckungsbehörde an Dritte wenden. Als gleichwertig ist die bisher nicht übliche Inanspruchnahme des Haftungsschuldners als Träger wertvoller Informationen zu beurteilen. Denn der Haftungsschuldner wird z. B. bei früherer persönlicher Tätigkeit als Geschäftsführer oft als einziger über relevante Informationen verfügen.
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