Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Anforderungen für Kapitalgesellschaften zur öffentlichen Darlegung ihrer Corporate-Governance-Strukturen weiter erhöht. Zu nennen sind insbesondere die Pflicht für Aktiengesellschaften, Abweichungen vom DCGK nicht nur offenzulegen, sondern auch zu begründen, sowie die Pflicht, eine Erklärung zur Unternehmensführung abzugeben. Während die geänderten Vorschriften zur Rechnungslegung aber (durchaus zu Recht) in der Literatur hohe Aufmerksamkeit erzielen, ist die Beschäftigung mit den geänderten Vorschriften zu Corporate-Governance-Darstellungen eher gering.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2009.05.14 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-09-24 |
Seiten 238 - 241
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