COMPLIANCEdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Home
    • Nachrichten
    • Top Themen
    • Rechtsprechung
    • Neu auf
  • Inhalt
    • eJournals
    • eBooks
    • Rechtsprechung
    • Arbeitshilfen
  • Service
    • Infodienst
    • Kontakt
    • Stellenmarkt
    • Veranstaltungen
    • Literaturhinweise
    • Links
  • Bestellen
  • Über
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
    • Benutzerhinweise
  • Nachrichten
  • Top Themen
  • Rechtsprechung
  • Neu auf

Rechtsprechung

Logo WilmerHale
 Rechtsprechung zur Compliance
mehr …
 Zum Unternehmensprofil

Am häufigsten gesucht

Ifrs Arbeitskreis Prüfung Banken Praxis Rahmen deutschen Risikomanagement Governance Bedeutung Anforderungen Instituts deutsches interne Rechnungslegung
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

COMPLIANCEdigital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

VG Bremen, Urteil vom 08.09.2015 – 6 K 1003/14

Die Umsetzung eines Beamten, der entsprechend der internen Korruptionsrichtlinie vorschriftsmäßig einen Korruptionsverdacht gemeldet hat, ist ermessensfehlerhaft und daher rechtswidrig. Nach Meldung eines Korruptionsverdachts besteht seitens des Dienstherrn die Fürsorgepflicht, den meldenden Mitarbeiter („Whistleblower“) in Schutz zu nehmen, da typischerweise Spannungen zwischen ihm und den gemeldeten Mitarbeitern entstehen.

Der Dienstherr muss das Ziel und die Wertungen der Korruptionsrichtlinie berücksichtigen, wenn er Maßnahmen anlässlich des gemeldeten Verdachts ergreift. Art. 20 Abs. 3 GG (Rechtsstaatsprinzip) und Art. 33 Abs. 5 GG stehen einer Sanktionierung des „Whistleblowers“ als Reaktion auf die Befolgung der beamtenrechtlichen Pflicht zur Meldung von Verdachtsfällen entgegen.

Zur Rechtsprechung

  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Zeitschrift für Corporate Governance        Consultingbay        Zeitschrift Interne Revision        Risk, Fraud & Compliance

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück