So wurde die Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit können Rechtsformen wie Aktiengesellschaften, GmbHs, Genossenschaften und Vereine auch bei weiterhin bestehenden Beschränkungen der Versammlungsmöglichkeiten erforderliche Beschlüsse fassen und handlungsfähig bleiben. Die entsprechende Mitteilung des Bundesjustizministeriums finden Sie hier.
Der Gesetzgeber hatte Ende März 2020 das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (Covid-19-Gesetz) verabschiedet. Es erlaubt Unternehmen, Hauptversammlungen ohne physische Präsenz der Aktionäre und Aktionärsvertreter durchzuführen. Die Gesellschaften müssen die Hauptversammlung dann im Internet übertragen und den Aktionären ermöglichen, Fragen online einzureichen.
Da der Umgang mit der den Aktionären einzuräumenden Fragemöglichkeit ein zentrales Element der Gestaltung der Hauptversammlung darstellt, sollten die Gesellschaften hier weiterhin möglichst aktionärsfreundlich verfahren. Das stellt die Kanzlei Taylor Wessing fest und bezieht sich dabei auf den Referentenentwurf. Statt von der Vorgabe Gebrauch zu machen, dass die Fragen bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung einzureichen sind, sollte ermöglicht werden, Fragen auch noch während der Hauptversammlung einreichen zu können. Außerdem solle der Vorstand möglichst viele der eingereichten Fragen beantworten.
Die Kanzlei Noerr nennt folgende Änderungen auf Grundlage der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz:
Aus Sicht der Anwaltssozietät CMS ist nicht zu erwarten, dass die Möglichkeit der rein virtuellen Hauptversammlung auch noch im Jahr 2022 bestehen wird. Möglicherweise können die Hauptversammlungen 2021 aber als Testlauf für künftige Hybridformen dienen, bei denen die Aktionäre zwischen der virtuellen Teilnahme und der physischen Präsenz in der HV wählen können, was aber ein weiteres Tätigwerden des Gesetzgebers erfordern würde.
(ESV/fab)
Pandemie-Leitfaden für UnternehmenAutorin: Regine Kraus-BaumannDie Corona-Pandemie hat zu drastischen Veränderungen im Alltag und im Arbeitsleben geführt. Was ist zu tun, wenn Geschäfte schließen, Umsätze und Lieferketten wegbrechen, Mitarbeiter ausfallen und Maßnahmen wie Kurzarbeit und Home-Office zu ergreifen sind? Jedes Unternehmen sollte jetzt auf neue Krisenlagen optimal vorbereitet sein.
Alle vorgestellten Checklisten und Handlungsschritte sind sowohl nach Organisationseinheiten (z.B. Pandemiebeauftragter, Personalleitung, PR-Abteilung) als auch nach Themen (z.B. Informationsbeschaffung, personelle oder medizinische Maßnahmen) gegliedert. |
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