Das europäische Datenschutzrecht befindet sich aufgrund des Entwurfes der Datenschutz-Grundverordnung im Wandel und die Bestrebungen zur Harmonisierung des Rechts sind vorangeschritten. Dies ist ein wichtiger und richtiger Schritt, der jedoch in der derzeitigen Ausgestaltung erhebliche Defizite aufweist. Indem die Datenschutz-Grundverordnung insbesondere die Datenschutzrichtlinie und weite Teile der nationalen Gesetzgebung verdrängt, droht ein datenschutzrechtliches Vakuum. Ohne konkretisierende Rechtsakte wird der Verlust einiger bereichsspezifischer Regelungen kaum kompensiert werden können. Im folgenden Beitrag werden nun einzelne Regelungsbereiche auf europäischer und nationaler Ebene aufgezeigt, die wegfallen könnten, und auf die drohenden Konsequenzen hingewiesen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2013.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-10-28 |
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