Inwiefern der Aufsichtsrat an der Auswahl des für Compliance zuständigen Mitarbeiters beteiligt ist, richtet sich nach der hierarchischen Einordnung des Compliance-Verantwortlichen. Wird der Compliance-Officer auf Vorstandsebene installiert, so fällt die Suche in die Personalkompetenz des Aufsichtsrats. Die Suche nach geeigneten Vorstandsmitgliedern – vornehmste Aufgabe des Aufsichtsrats – ist eine Aufgabe des Gesamtaufsichtsrats, wobei die Suche an den Aufsichtsratsvorsitzenden oder eine kleinere Findungskommission delegiert werden kann. Häufig werden bei der Suche Personalberater eingesetzt.
Bei der Suche stellt sich die grundlegende Frage, ob man eher eine erfahrene Person aus einem anderen Unternehmen oder einen Mitarbeiter des eigenen Unternehmens sucht. Unternehmensfremde Mitarbeiter haben den Vorteil, dass sie bereits über den Tellerrand geguckt haben und neue Impulse setzen können. Zudem fehlt teilweise die zur Besetzung einer Stelle im Compliance-Bereich notwendige Qualifikation im eigenen Unternehmen. Soll ein Mitarbeiter des eigenen Unternehmens die Position erhalten, spricht für ihn die Kenntnis des Unternehmens. Außerdem ist diese Person den Mitarbeitern und Vorgesetzten bekannt. Unliebsame Überraschungen können daher, wenn auch nicht vollständig, so doch weitgehend ausgeschlossen werden.
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