Außer im Bereich der Unternehmen, die sich mit dem Wertpapierhandel befassen, gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Einrichtung einer Compliance-Organisation. Trotzdem gibt es in nahezu allen großen Unternehmen und vielen mittelständischen Unternehmen organisatorische Elemente, die zum Compliance-Management gehören. Dabei kann man einige Grundlagen und spezifische Ausgestaltungen unterscheiden.
Die Aufbauorganisation befasst sich mit der für das Compliance-Management verantwortlichen Stelle im Unternehmen. Gibt es eine Abteilung, in der die Verantwortung für Compliance-Management angesiedelt sein soll?
Die Ablauforganisation befasst sich hingegen damit, wie Compliance-Maßnahmen in die Prozesse der Leistungserstellung integriert werden können. Hier geht es u. a. um Entscheidungskompetenzen oder systemimmanente Kontrollen innerhalb der Prozesse.
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