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WisteV-Preis 2014: Dr. Stefan Petermann: Die Bedeutung von Compliance-Maßnahmen für die Sanktionsbegründung und -bemessung im Vertragskonzern

Nomos Verlagsgesellschaft 2013, 275 S., 72,00 Euro, Gebunden, ISBN 978-3-8487-0142-1.

Der WisteV-Preis für die beste wirtschaftsstrafrechtliche Arbeit mit Praxisbezug wurde für das Jahr 2014 an Herrn Rechtsanwalt Dr. Stefan Petermann für seine Dissertation „Die Bedeutung von Compliance-Maßnahmen für die Sanktionsbegründung und -bemessung im Vertragskonzern“ verliehen. Die Arbeit ist an der Universität Konstanz im Rahmen eines DFG geförderten Forschungsprojekts „Sanktionsdurchgriff im Konzernverbund“ entstanden und wurde im Jahr 2012 fertig gestellt. Die Betreuung erfolgte durch Herrn Prof. Dr. Hans Theile, LLM. Zweitgutachter war Prof. Dr. Jörg Eisele. Die Dissertation ist beim Nomos Verlag in der Reihe „Schriften zu Compliance“ erschienen.

Die Arbeit setzt sich mit dem bisher wissenschaftlich kaum aufgearbeiteten Thema der Sanktionierung einer Konzernobergesellschaft für Verstöße aus dem Bereich von Tochtergesellschaften auseinander. Die Arbeit ist insoweit rechtsgebietsübergreifend angelegt. Neben strafrechtlichen Regelungen spielen auch gesellschaftsrechtliche Regelungen des Konzernrechts eine erhebliche Rolle. Die behandelten Fragestellungen sind von großer praktischer Relevanz, weil in der Rechtspraxis der Strafverfolgungsbehörden häufig die Muttergesellschaft im Fokus der entsprechenden Ermittlungen und Sanktionierung steht. Entsprechende Problematiken ergeben sich daher nicht nur im Bereich des Kartellordnungswidrigkeitenrechts unter Anwendung des weiten kartellrechtlichen Unternehmensbegriffs, sondern auch im allgemeinen Wirtschaftsstrafrecht.

Inhaltlich konzentriert sich die Arbeit auf eine Analyse der Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG und differenziert hier zunächst grundlegend zwischen Haftungsbegründung und - bemessung, wie bereits in der Einleitung aufgezeigt wird. Im ersten Kapitel „strafrechtliche Haftung des Verbands“ werden zunächst die Funktion und die Voraussetzungen von § 30 OWiG auch vor dem Hintergrund einer Diskussion um das Unternehmensstrafrecht dargestellt. Dabei erfolgt eine Analyse des wichtigen Zusammenspiels der §§ 9, 130, 30 OWiG und insoweit auch eine Auseinandersetzung mit der Abgrenzung zwischen Funktions- und Interessentheorie. Das zweite Kapitel „Aktien- und GmbH Konzerne auf vertraglicher Grundlage“ widmet sich der Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Grundlagen des Vertragskonzerns, insbesondere auch bezogen auf die Weisungsrechte der Konzernobergesellschaft gegenüber der Geschäftsführung der jeweiligen als GmbH organisierten Tochtergesellschaften. Die Arbeit widmet sich im dritten Kapitel sodann einer Untersuchung des Zusammenspiels von „Compliance-Maßnahmen und Unternehmensorganisation“. Hierbei wird versucht, dem etwas unscharfen Begriff „Compliance“ auch unter Rückgriff auf das Aktienrecht Konturen zu geben und die entsprechenden Rechtsgrundlagen darzulegen. Zudem wird § 130 OWiG als zentrale Compliance-Norm näher beleuchtet und etwa eine Durchgriffshaftung nach § 130 OWiG auf die Konzernobergesellschaft abgelehnt. Besonders erwähnenswert ist die exemplarische Darstellung ausländischer Compliance-Pflichten für deutsche Unternehmen. Das vierte Kapitel befasst sich mit der „Haftungsbegründung im Vertragskonzern und Compliance-Maßnahmen“. Dabei werden ausführlich die Haftungskonsequenzen aus Vorsatztaten von Leitungspersonen und aus fahrlässigen Verstößen gegen Aufsichts- und Organisationspflichten erörtert. Bezüglich Letzterem wird etwa sehr instruktiv auf Fragen des erlaubten Risikos aber auch auf eine Überwachungsgarantenstellung der Leitungspersonen der Konzernmutter im einstufigen GmbH-Konzern eingegangen (die im Ergebnis bejaht wird). Im fünften Kapitel untersucht der Verfasser das Thema „Haftungsbegrenzung und Compliance-Maßnahmen“. Dabei lehnt der Autor eine haftungsentlastende Auswirkung von Compliance auf der Tatbestandsebene grundsätzlich ab. Dies lässt sich sicherlich mit guten Gründen bestreiten und entspricht auch nicht immer der Praxis, wird jedoch mit einer gut nachvollziehbaren Begründung unterlegt. Im besonders relevanten Bereich der Auswirkung von Compliance auf die Bußgeldbemessung differenziert der Verfasser zwischen Auswahl- und Entschließungsermessen, wobei häufig das Entschließungsermessen zur Festsetzung einer Verbandsgeldbusse gerade im Bereich der Abschöpfungsfunktion der Verbandsgeldbuße auf Null reduziert sein soll. Dies ist gut begründet, auch wenn man vor dem Hintergrund des praktischen Bedürfnisses, der rechtlichen Konzeption des § 30 OWiG und der Rechtslage in anderen (die Compliance-Diskussion in der Praxis maßgeblich prägenden) Jurisdiktionen (etwa USA) mit guten Gründen auch anderer Meinung sein kann. Das sechste Kapitel enthält eine „Zusammenfassung der Arbeit“ und deren Ergebnisse.

Zusammengefasst verbindet die herausragende Arbeit mit wissenschaftlichem Tiefgang noch nicht behandelte Fragen des Straf- und Gesellschaftsrechts und stellt aktuelle Bezüge zu praktisch relevanten Fragen der sich entwickelnden Compliance-Diskussion dar.

All dies prädestiniert die Arbeit in vorzüglicher Weise für den verliehenen WisteV-Preis 2014.

Rechtsanwalt Christian Rosinus, Frankfurt a. M.

Quelle: WiJ Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. 2/2014

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