Bereits vor der Einführung der nichtfinanziellen Berichterstattungspflichten nach §§ 289b ff. HGB sah sich die EU im Rahmen der Überarbeitung der Bilanzrichtlinie in der Verantwortung, bestimmte Berichterstattungsinstrumente einzuführen, um Korruption und illegale Rohstoffgewinnung zu bekämpfen. Im Mittelpunkt der Forderung der Richtlinie stehen dabei solche Unternehmen, die in Ländern tätig sind, die über natürliche Ressourcen, insbesondere Erdöl, Erdgas und Primärwälder, verfügen. Diese sollen vergleichbare Informationen liefern, wie sie bis dahin von den an der Initiative für Transparenz in der Rohstoffwirtschaft (EITI) beteiligten Unternehmen offengelegt wurden, um „… den Regierungen ressourcenreicher Länder dabei zu helfen, die EITI-Grundsätze und -Kriterien umzusetzen und ihren Bürgern Rechenschaft über die Zahlungen abzulegen, die sie von den in ihrem Hoheitsgebiet tätigen Unternehmen der mineralgewinnenden Industrie und der Industrie des Holzeinschlags in Primärwäldern erhalten“. Zusätzlich sollten der Aktionsplan „Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor“ der Europäischen Union („Forest Law Enforcement, Governance and Trade“, FLEGT) und die Bestimmungen der VO (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 20. 10. 2010 über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen, unterstützt werden. Hier wird von Holzhändlern verlangt, alle gebotene Sorgfalt walten zu lassen, um zu verhindern, dass Holz aus illegalem Einschlag auf den Markt der Europäischen Union gelangt. Als weiterer Einführungsgrund können Steuerzahlungs- respektive Steuervermeidungsanalysen und darauf aufbauend regulierende Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten oder auf europäischer Ebene angesehen werden. Allerdings sind diese nicht in der Begründung zur EU-Bilanzrichtlinie aufgeführt, jedoch infolge der Diskussionen über Steuervermeidungstaktiken auf EU-Ebene zu vermuten. Dies spiegelt sich auch in den Angabepflichten im Rahmen der Zahlungsberichterstattung wider, die ein besonderes Interesse des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten an Steuerzahlungen und Steuervermeidungstaktiken vermuten lassen, was darin deutlich wird, dass im Rahmen der Auswertung der Ergebnisse des EU-Fitness-Checks zur Rechnungslegung die Möglichkeit der Ausweitung auf weitere Branchen diskutiert wurde. Ein konkreter Vorstoß in diese Richtung ist bislang jedoch nicht erfolgt.
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