Das Urteil des zweiten Senates des Bundesverfassungsgerichts befasst sich mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Fixierungen von untergebrachten Patienten. Dabei betont und stärkt der Senat das hohe Gut des Grundrechts auf Freiheit einer Person, indem eine 5-Punkt bzw. 7-Punkt Fixierung als eigenständige freiheitsentziehende Maßnahme qualifiziert wird, welche den Richtervorbehalt erneut auslöst. Da dies in den hier relevanten gesetzlichen Bestimmungen nicht hinreichend vorgesehen ist, hat der Senat auch einen Regelungsauftrag an den Gesetzgeber des jeweiligen Landes ausgesprochen, eine entsprechende gesetzliche Grundlage zur Anordnung der Fixierungen von Patienten zu schaffen.
Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-10-30 |
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