Die zahlreichen, spektakulären Unternehmenszusammenbrüche seit den vergangenen Jahren (erinnert sei nur an Schneider, Flow-Tex, Holzmann, Fairchild Dornier, Kirch Media und Babcock Borsig) waren ein starker Impuls für die Belebung der seit längerem geführten Diskussion um die Effizienz des Aufsichtsrates bei der Überwachung des Vorstandes. Von zentraler Bedeutung ist dabei die Überwachung im Bereich der Internen Revision, die innerhalb des nach § 91 Abs. 2 AktG einzurichtenden Risikoüberwachungssystems neben dem Controlling eine „Schlüsselstellung“ einnimmt. In diesem Zusammenhang spielt die Frage der ausreichenden Informationsversorgung des Aufsichtsrats eine entscheidende Rolle. Sie ist dementsprechend auch ein wichtiges Thema der Corporate-Governance- Diskussion der letzten Jahre. Für die Effektivität der Überwachung ist es von zentraler Bedeutung, ob der Aufsichtsrat ausschließlich auf Informationen angewiesen ist, die er vom Vorstand als dem zu überwachenden Organ bekommt, oder ob ihm Möglichkeiten vorstandsunabhängiger Information zur Verfügung stehen. Anders formuliert stellt sich die Frage, inwieweit ein „Informationsmonopol“ bzw. ein „Informationsvermittlungsmonopol“ des Vorstands existiert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2004.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-10-01 |
Seiten 222 - 225
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