Auch wenn die IFRS die Investoren bestmöglich informieren wollen, ergeben sich bei der Rechnungslegung für das Management unvermeidliche Einschätzungsspielräume und – im geringen Maße – auch explizite Wahlrechte. Da auch bei Bilanzierung nach IFRS Eigeninteressen des Managements nicht ausgeschlossen werden können, muss bei Befassung mit IFRS-Abschlüssen einerseits Klarheit über das enthaltene bilanzpolitische Potenzial bestehen und andererseits im Rahmen einer Analyse auch die Möglichkeiten der bilanzanalytischen Aufbereitung, Bereinigung und Interpretation vorhanden sein.
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