Im Kern des unternehmerischen Handels steht das bewusste Eingehen von Risiken, um unternehmerische Chancen gezielt wahrzunehmen. Einen wichtigen Impuls für das Risikomanagement war die Verabschiedung des KonTraG vor etwa einem Jahrzehnt. Das prozessunabhängige Risikomanagement von Unternehmen, für das sich im Wesentlichen die Interne Revision verantwortlich zeichnet, ist in den letzten Jahren zunehmend in den Mittelpunkt des betriebswirtschaftlichen Interesses gerückt. Die Verantwortung für das Risikomanagement und damit auch für eine funktionsfähige Interne Revision trägt gemäß § 93 Abs. 1 S. 1 AktG i.V. m. § 91 Abs. 2 AktG grundsätzlich die Geschäftsführung.
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