Wissen die Strafverfolgungsbehörden auch bei Abschluss der unternehmenseigenen Untersuchung noch nichts von den Vorwürfen, muss die grundlegende Entscheidung getroffen werden, ob das Unternehmen die Behörden informiert. Nicht immer liegt es im Interesse des Unternehmens, nach Abschluss der Ermittlungen Strafanzeige zu erstatten.
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