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Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG

WilmerHale

Compliance, interne Untersuchungen und Corporate Governance

Compliance und interne Untersuchungen sind heute unverzichtbare Bestandteile guter und rechtmäßiger Unternehmensführung. Dies gilt in Deutschland gleichermaßen wie in einem internationalen Kontext.

Compliance entwickelt sich sehr dynamisch.WilmerHale begleitet diesen Prozess seit mehr als zehn Jahren. Etwa zwanzig unserer deutschen Anwälte sind regelmäßig mit Compliance-Mandaten befasst. Unsere Beratung ist auf die drei Kernelemente einer Compliance-Organisation ausgerichtet:

  • Prävention (u. a. Aufbau einer Compliance-Organisation, Richtlinien, Due Diligence, Schulungen, laufende Beratung von Compliance Officer bzw. Rechtsabteilung)
  • Investigation (u. a. präventive und anlassbezogene interne Untersuchungen von Ver-dachtsfällen, Vertretung gegenüber Ermittlungsbehörden)
  • Remediation und Sanktionierung (z. B. Begleitung von Change Management Prozessen, Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, arbeitsrechtliche Maß-nahmen)

Wir haben zu allen wesentlichen rechtlichen Compliance-Themen – insbesondere Arbeitsrecht, Bankrecht, Datenschutzrecht, Exportkontrollrecht, Gesellschaftsrecht und Corporate Governance, Kartellrecht, Strafrecht (u. a. Korruptions- und Untreuedelikte) und Vergaberecht – ausgewiesene und erfahrene Experten unter unseren Anwälten. Bei größeren Projekten übernehmen wir auf Wunsch unserer Mandanten die Projektsteuerung sowie Koordination externer Berater (Presse und Kommunikationsexperten, Wirtschaftsprüfer, IT-Berater).

Weltweite Compliance-Praxis

Heute müssen Unternehmen Compliance grenzübergreifend sicherstellen. Dank unserer weltweit integrierten Compliance-Praxis können wir Unternehmen bei Compliance-Sachverhalten im Ausland beraten, präventive und anlassbezogene interne Untersuchungen im Ausland durchführen und im Umgang mit ausländischen Behörden zur Seite stehen. Wir sind eng vernetzt mit unseren Kollegen in Großbritannien und den Vereinigten Staaten, die am Sitz u. a. des Department of Justice, der Securities and Exchange Commission, des Office of Foreign Assets Controls oder des Serious Fraud Office in London, New York City oder Washington D.C. praktizieren. Zahlreiche unserer Anwälte waren vor ihrer Zeit bei WilmerHale für diese Behörden in führenden Positionen tätig. Darüber hinaus verfügen wir über ein breites und in der Praxis bewährtes Netzwerk anerkannter Kollegen in anderen Jurisdiktionen, das uns auch in komplexen internationalen Fällen ermöglicht, unseren Mandanten eine Beratung aus einer Hand anzubieten.

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