Compliance und Corporate Governance

Corporate und Transaktionspraxis

Jedes Wirtschaftsunternehmen muss heute proaktiv die Umsetzung und Einhaltung von Rechtsvorschriften und Verhaltensregeln sicherstellen. Betroffen sind sehr unterschiedliche Bereiche, z.B. das Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Kapitalmarktrecht, Kartellrecht, Strafrecht (insbesondere Untreue- und Korruptionstatbestände) sowie das Umweltrecht. Die Anforderungen können je nach der Unternehmenstätigkeit sehr unterschiedlich sein. Vor kaum überschaubaren Herausforderungen stehen global operierende Unternehmen – insbesondere wenn sie an einer ausländischen Börse notiert sind und dadurch beispielsweise dem US-amerikanischen Sarbanes Oxley Act unterliegen. Sie müssen weltweit und zeitgleich eine Vielzahl von oft widersprüchlichen Regelungen beachten.

Immer häufiger wird die Unternehmensleitung für Verstöße von Mitarbeitern persönlich in die Haftung genommen. Das U.S.-amerikanische Bestechungsstrafrecht tendiert im Anwendungsbereich des U.S. Foreign Corrupt Practices Act sogar dazu, ein Unternehmen für die Handlungen rechtlich unabhängiger Vertriebs- oder Joint Venture-Partner verantwortlich zu machen.

Bei WilmerHale haben sich Anwälte sämtlicher Praxisgruppen darauf spezialisiert, für unsere Mandanten maßgeschneiderte, effiziente und diskrete Lösungen in diesem komplexen Problemfeld zu entwickeln: Von der Aufdeckung konkreter Regelverstöße im Rahmen interner Untersuchungen (Internal Investigations), organisatorisch-strukturellen Verbesserungsvorschlägen auf Grundlage eines Compliance Reviews bis hin zur Beratung bei Unternehmenskäufen, Vertriebs- und Joint Venture-Verträgen. Hierbei legen wir stets besonderes Augenmerk auf compliance-relevante Sachverhalte wie z.B. die Einhaltung internationaler Antikorruptionsbestimmungen und kartellrechtlicher Regeln. Der Prävention dienen ergänzend Mitarbeiterschulungen in den relevanten Rechtsgebieten.

Sobald es Bezugspunkte zum U.S.-amerikanischen Recht gibt, arbeiten unsere deutschen Anwälte in Berlin, Brüssel und London eng mit ihren Kollegen in den Vereinigten Staaten und Beijing zusammen, die zu führenden Vertretern ihres Fachgebiets gehören. Zahlreiche Anwälte der Sozietät waren früher für die Securities and Exchange Commission (SEC) in leitender Position tätig und haben in aufsehenerregenden Mandaten (Enron, Worldcom) mitgewirkt.

Compliance relevante Beratungsschwerpunkte unserer Sozietät

  • Arbeitsrecht
  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Corporate/Unternehmensrecht, einschließlich Korruptionsprävention
  • Kartellrecht und Fusionskontrolle
  • Öffentliches Wirtschaftsrecht
  • Kompetenz der Sozietät weltweit
  • Broker-Dealer Compliance
  • Securities Enforcement
 
 

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