Nicht erst seit der EU-Verordnung vom 19. Juli 2002, welche die verbindliche Anwendung der IFRS für alle kapitalmarktorientierten Unternehmen der Europäischen Union (EU) ab dem Jahre 2005 bzw. 2007 vorschreibt, erfreut sich die Anwendung internationaler Rechnungslegungsnormen in Form der International Financial Reporting Standards (IFRS) oder der United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) bei deutschen börsennotierten Unternehmen zunehmender Beliebtheit. Auslöser dieser Entwicklung war der Gang der DAIMLER-BENZ AG an die New York Stock Exchange im Jahre 1993 und die damit verbundene verpflichtende Anwendung der US-GAAP. Neben dem nach deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Konzernabschluss legte die DAIMLER-BENZ AG einen auf die amerikanischen Rechnungslegungserfordernisse übergeleiteten Konzernabschluss vor. Insbesondere die erheblichen Unterschiede hinsichtlich des Jahreserfolgs und des Eigenkapitals zwischen beiden Rechnungslegungssystemen rückten die Frage nach den Chancen und Risiken der internationalen Rechnungslegung in das Blickfeld der interessierten Öffentlichkeit.
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