In den Prüfungsstandards für die Interne Revision (Standards des IIA/DIIR) als auch für die Wirtschaftsprüfung (Standards des IdW auf nationaler Ebene wie auch die ISAs auf internationaler Ebene) wird ebenso auf den Wesentlichkeitsgrundsatz Bezug genommen, wie dies die nationalen Rechnungslegungsregeln (GoB im Sinn des HGB) und die internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS und US-GAAP) tun.
So braucht über unwesentliche Fehler nicht berichtet zu werden, es sind wesentliche Schwachstellen eines IKS zu identifizieren oder die Frage der Bilanzierung oder Nichtbilanzierung eines Sachverhaltes hängt vollständig von seiner Wesentlichkeit ab.
Keiner der Standards bietet jedoch klare Grenzen zwischen dem Wesentlichen und dem Unwesentlichen, so dass in der konkreten Anwendung erhebliche Ermessens- und Gestaltungsspielräume bestehen. Praxis und Wissenschaft haben hierzu bisher sehr unterschiedliche Lösungsmodelle gefunden oder nähern sich dieser Abgrenzungsfrage durch „Bauchgefühl“. Dieser Beitrag soll
– die Probleme verdeutlichen,
– bisherige Lösungsansätze erklären und
– Tipps für die tägliche (Prüfungs-)Arbeit bei Wesentlichkeitsabgrenzungen geben.
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