Der Aufbau (Gliederung) des Anhangs ist grundsätzlich nicht explizit vorgeschrieben. In IAS 1.113 findet sich lediglich der Hinweis, dass Angaben, soweit praktikabel, systematisch darzustellen sind. Ebenso muss für alle Posten, die in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Aufstellung der erfassten Erträge und Aufwendungen (“Statement of Comprehensive Income”), der Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Kapitalflussrechnung dargestellt werden, ein Querverweis auf sämtliche dazugehörige Informationen im Abschluss erfolgen.
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