Der klassischen Grundvariante der KLR, nämlich die Vollkostenrechnung auf Ist-Kostenbasis, lassen sich folgende Merkmale zuordnen:
– Eine differenzierte Betrachtung in beschäftigungsfixe (unabhängige) und beschäftigungsvariable (abhängige) Kosten zum Zwecke der verursachungsgerechten Kostenzuordnung erfolgt nicht, weder in der Kostenarten-, Kostenstellen- noch in der Kostenträgerrechnung.
– Die gesamten Kosten einer Abrechnungsperiode, die in der Kostenartenrechnung erfasst wurden, werden direkt oder indirekt über die Kostenstellenrechnung auf die Kostenträger der gleichen Periode verteilt (Kostenermittlung und Kostenüberwachung nach Kostenarten, -stellen und -trägern). Dabei werden – wie gezeigt – einige Prämissen bezüglich der Zurechnung der Gemeinkosten auf die Kostenträger herangezogen. Eine objektiv richtige Zuordnung aller Kosten auf die Kostenträger ist in den meisten Fällen nicht möglich.
– Mit Hilfe der Kalkulationsverfahren, wie z.B. Äquivalenzziffernrechnung,
Zuschlagskalkulation und Divisionskalkulation
wurden bisher die vollen Selbstkosten und Herstellungskosten pro Leistungseinheit auf der Grundlage der Prämissen bei der Kostenzurechnung ermittelt (Vollkostenkalkulation). Die damit verbundenen Kalkulationsungenauigkeiten wirken sich auf Gebühren- und Kostenentscheidungen aus.
– Eine Bereitstellung von Informationen für die Bestandsbewertung in der kurzfristigen Erfolgsrechnung sowie für den handels- und steuerrechtlichen Jahresabschluss ist mit dem doppischen Buchungssystem und der Vollkostenrechnung möglich.
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